«Talent» Musikförderung

Die Talentförderung ist seit 2022 im Volksschulgesetz sowie im kantonalen Sportförderungsgesetz verankert. Die Bildungs- und Kulturdirektion und die Sicherheitsdirektion mit dem Kompetenzzentrum Sport arbeiten in der Umsetzung eng zusammen. Die Talentförderung wird gestärkt und der Zugang zu Schulen mit Talentförderung chancengerechter, die Zusammenarbeit in den Regionen verbessert.

Die Musikschule Oberemmental hat basierend auf den neuen Rahmenbedingungen ein eigenes Talentförderungskonzept entwickelt und umgesetzt.

Download Talentkonzept Musikschule Oberemmental

Gerne werden sie durch den Schulleiter zum Thema Talentförderung beraten. Melden sie sich zu einem Gespräch direkt bei Ueli Kipfer


Antrag als Berner Talent 

Auf www.bernertalent.ch gelangen die Bewerber: innen zu den Zugängen zu der Plattform "SwissTalents" wo die Anträge für alle Stufen gemacht werden können. 

Videoanleitung: Registration für Talente

Anmeldung für die Talentkarte ohne schulisches Programm sind jederzeit möglich.

Anmeldung für das schulische Talentprogramm jährlich bis am 15. Februar möglich. 

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Das Rahmenkonzept des Bundes sieht für die anerkannten Talente direkte Beiträge je nach Förderstufe von CHF 1’000 bis CHF 2‘500 pro Jahr vor. Diese Beiträge müssen jährlich beantragt werden. Die Voraussetzungen für einen Talentbeitrag sind:

  • Talentkarte: Bestätigung der Fachkommission im musischen Bereich über den Status «Berner Talent» mit Förderstufe (Basis, Aufbau I, Aufbau II, PreCollege)
  • Alter: mindestens 4 und höchstens 25 Jahre
  • Wohnsitz im Kanton Bern

Weil es mehr Talente gibt als der Kanton Beiträge auszahlen kann, werden die Gesuche priorisiert, es erhalten also nicht alle Talente einen Beitrag (Art. 14 JTMV). Der Kanton unterstützt prioritär Talente, die je nach Förderprogramm, das sie besuchen, mit den höchsten Kosten für den Musikunterricht rechnen müssen. Gleichzeitig berücksichtigt der Kanton die wirtschaftliche Situation der Familien. Der Kanton will so auch Chancengerechtigkeit stärken.

Das Gesuch um einen Talentbeitrag für das Schuljahr 2025/26 kann vom 15. Januar bis zum 30. April 2025 über diese Seite des AKVB eigereicht werden.


Schulisches Programm

An der Schule Langnau können sport- und musiktalentierte Schülerinnen und Schüler besonders gefördert werden. Die Musikschule Oberemmental ist Förderpartner des Talentprogramm der Schule Langnau für die Bereiche Musik und Tanz!
Anmeldefrist für die schulischen Programme ist jedes Jahr der 15. Februar.

Koordinatorin Talent Schule Langnau
Sarah Ruesch: s.ruesch(ät)schule-langnau.ch

Weitere Infos zum schulischen Talentprogramm und Anmeldeunterlagen
 
Talentförderprogramms Emmental-Oberaargau
Das Talentförderprogramms der Region Emmental-Oberaargau mit den Schulen Langnau, Langenthal Kreuzfeld, Volksschule Burgdorf und Hofmatt Huttwil: www.talent-oe.ch

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Kantonale Talentförderung

Beim klicken auf die Überschrift gelangen sie zur Website der kantonalen Talentförderung. Wichtig zu wissen: Der Instrumentalunterricht findet weiterhin an der Musikschule Oberemmental statt.